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StVG � 63 Erm�chtigungsgrundlagen, Ausf�hrungsvorschriften

StVG � 63 Erm�chtigungsgrundlagen, Ausf�hrungsvorschriften

[ Auszug: (1) Das Bundesministerium f�r Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird erm�chtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen ... ]